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Coachingzuschüsse für Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit

Gründerinnen und Gründer die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig machen, erhalten seit dem 01. Oktober 2008 eine besondere Förderung. Für ein begleitendes Coaching wird ein öffentlicher Zuschuß zu den Coachingleistungen gewährt. Dieser Zuschuss ist ein neuer Baustein im Projekt „Gründercoaching Deutschland“, welches von der KfW verwaltet wird.

Wer kann einen Zuschuss erhalten?
Den Zuschuß können alle Existenzgründer und Gründerinnen erhalten, die vorher arbeitslos waren (Arbeitslosengeld I und II). Der Zuschuss wird für Expertenhilfe gezahlt, wenn sie innerhalb des ersten Jahres nach der Gründung in Anspruch genommen wird. Dieses Nachgründunsgcoaching ist auch besonders für Menschen interessant, welche sich als Coach oder Berater aus der Arbeistlosigkeit heraus selbständig machen

Wie hoch ist der Zuschuss?
der Zuschuss beträgt 90 %  des Beratungshonorars höchstens 3.600,00 Euro. Somit sind Coachingleistungen bis maximal 4.000 Euro bezuschussungsfähig.  Pro Tag dürfen nicht mehr als 800 Euro berechnet werden.

Gründungen aus der Arbeitslosigkeit werden somit stärker gefördert als andere Gründungen. Anträge können ab dem 01.10.2008 gestellt werden.

Worum geht es beim Gründercoaching Deutschland?
Die meisten Gründerinnen und Gründer -egal ob Gewerbetreibende oder Freiberufler- benötigen im ersten Jahr der Gründung eine kompetente Beratung, damit das Unternehmen Erfolg hat.
Bewährt hat sich das Coaching-Prinzip. Ein qualifizierter Unternehmensberater betreut und begleitet das junge Unternehmen. Die Themen des nachgründungscoaching sind individuell auf die Belange der Gründerin / des Gründers abgestimmt.

Themenbereiche des Coachings können sein:
Optimale Büroorganisation – Einrichtung des Rechnungswesens – Controlling (monatliche Auswertung der Ist-Zahlen) – was sagt mir die Betriebswirtschaftliche Auswertung – Soll-/Ist-Vergleich (was ist anders gelaufen wie geplant? – was kann ich ändern?) – Mahnwesen – Steuern  – Versicherungen – Bedarfsanalyse – Kundenaquise – Marketing – Grundlagen des Arbeits-, Sozial- und Steuerrechts – Motivation – Selbstmanagement – Umgang mit Kritik – Umgang mit schwierigen Kunden / Klienten – Zeitmanagement – erfolgreich verhandeln  – Konflikt als Chance – Krisenmanagement.

Das Coaching wird durch einen Zuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert. Beratung vor der Gründung kann nicht nach diesem Programm gefördert werden.

Suchen Sie einen qualifizierten Berater?
Die von der KfW anerkannten Berater sind in der KfW Beraterbörse gelistet, welche Sie im Internet finden. Zu den akkreditierten Coachs gehört auch Herr Dr. Jürgen Groß -der Autor dieses Artikels-, der schwerpunktmäßig in der Region Kassel tätig ist; jedoch auch deutschlandweit Aufträge entgegen nimmt. Den Flyer zum Gründercoaching-Angebot finden Sie hier