Auftragsklärung – eine wesentliche Grundlage der beratenden Berufe
Wie wichtig eine klare Auftragsklärung für die beratenden Berufe ist, zeigen die Fälle mit denen sich die Gerichte im Hinblick auf Haftungsfragen immer häufiger beschäftigen müssen. Als Beispiel sei hier der Fall genannt, indem ein Steuerberater sich dem Vorwurf ausgesetzt sah, nicht ordnungsgemäß beraten zu haben, da er es versäumte auf die Möglichkeit eines Kirchenaustritts als Steuersparmodell hinzuweisen.
Im Allgemeinen lassen sich die meisten Störungen im Berater-Mandanten (Klienten) Verhältnis auf eine mangelnde Auftragsklärung zurückführen. Hintergrund hierfür ist widerum die mangelnde Kommunikation über die, dem Auftrag zugrundeliegenden, beidseitigen Erwartungen. Kaum erkennbar und langsam schleichen sich Unstimmigkeiten und Frustration in das Beratungsgeschehen ein, welche letztendlich in einem gestörten Berater-Klienten Verhältnis enden, und nicht selten dann die Gerichte beschäftigen.
Bereits in der ersten Phase der Beziehung zwischen BeraterInnen und Klienten werden die Grundlagen für den weiteren Verlauf der Beratung und die Erwartungen festgelegt. In diesem Stadium des Beratungsprozesses kommt es daher zu einer grundsätzlichen Weichenstellung für den weiteren Verlauf des Entwicklungsprozesses.
Unklare, zu wenig umfassende oder aus anderen Gründen wenig hilfreiche Auftragsformulierungen können mögliche Entwicklungen und Interventionen in den weiteren Beratungsphasen deutlich beeinträchtigen bzw. hemmen.
Es empfiehlt sich daher für beide Seiten darauf zu achten, dass zu Beginn einer Beratung / eines Coaching der Auftrag und die Auftragsbedingungen klar und nachvollziehbar formuliert und ggf. schriftlich festgelegt werden. Auch sollten die allgemeinen Geschäftsbedingungen seitens des Beraters veröffentlich sein und als Information ausliegen.