Die Doppelversicherung bei einer Haftpflichtversicherung
Nach der gesetzlichen Definition des § 59 Abs. 1 VVG liegt eine Doppelversicherung vor, wenn dasselbe Risiko gleich bei mehreren Versicherungsgesellschaften versichert ist, und die Entschädigungsleistung, die auch bei einer Doppelversicherung von jedem der Versicherungsgesellschaften, bei denen ein Versicherungsvertrag besteht, die zu leisten ist, den Gesamtschaden übersteigt.
Sehr häufig kommt eine Doppelversicherung dabei bei der Haftpflicht-Versicherung vor. Und zwar insbesondere wenn aus zwei Singlen ein Ehepaar wird, oder zwei Singles zwecks Gründung eines gemeinsamen Haushalts mit einem Lebenspartner zusammen ziehen. Beide haben dabei in der Regel jeweils eine Privathaftpflichtversicherung, und diese bestehen dabei in der Regel dann fort. Wenn es dann zu einem Schaden kommt, so haften beide Versicherer als Gesamtschuldner. Der Versicherungsnehmer kann dabei jedoch nur die Schadenregulierung in der Höhe des Gesamtschadens verlangen. Für den Fall, dass ein bereits bestehender Haftpflichtversicherungsvertrag ohne Kenntnis von einer bereits bestehenden Haftpflichtversicherung entstanden ist, so kann der Versicherungsnehmer des jüngeren Vertrages die Aufhebung des Vertrages verlangen.
Für den Fall, dass ein Paar keine Versicherung in dieser Form hat, so können sie sich nach einer gemeinsamen Versicherung umsehen. Auch für nicht Verheiratete ist es dabei möglich sich gemeinsam durch eine Haftpflichtversicherung abzusichern. Am besten sollten sie dabei jedoch auch einen Privathaftpflichtversicherung Vergleich durchführen. Dieser kann auch zwei Singles, die nun zusammen leben und auf der Suche nach einer gemeinsamen Versicherung sind ein Einsparpotenziale aufzeigen. Gestaltungsmöglichkeiten haben dabei auch Lebenspartner genauso, wie auch Ehepartner.
Der mitversicherte Lebenspartner muss dabei jedoch separat namentlich im Versicherungsvertrag genannt werden. Eventuelle Änderungen, beispielsweise durch Eheschließung, sollte man der Versicherungsgesellschaft so schnell wie möglich, dann bekannt gegeben.
Für Coaches bietet sich auch eine Berufshaftpflichtversicherung an, um berufliche Haftungsansprüche abzusichern. Damit sind dann mitverursachte Unfälle von Klienten und andere Haftungsansprüche, die in einer Coachingpraxis auftretten können abgesichert. Ein Versicherungsvergleich kann dabei Kosten ersparen.
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